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22.09.2011
Ohne Sicherungsschein droht Veranstaltern eine Einstweilige Verfügung!
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob arbeitsvertraglich eine nicht erfüllbare Arbeitszeitverpflichtung vereinbart wurde und der Arbeitgeber daher berechtigt sei, die vereinbarte Vergütung einseitig zu kürzen. ...