Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
17.03.2014

Ohne Anzeichen für äußeres Unfallgeschehen kann eine Unfallmanipulation angenommen werden!

Im vorliegenden Fall hatte der (angeblich) Unfallgeschädigt den ihm obliegenden Beweis für das äußere Unfallgeschehen nicht erbracht. Es fehlten objektive Beweisanzeichen für das Unfallereignis. Zudem lagen Bedenken gegen die Glaubhaftigkeit der Unfallschilderung durch die ...