Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2011

Offene Doppeltätigkeit des Maklers ist zulässig!

Im zu entscheidenden Fall wollte ein Wohnungskäufer die Rechnung einer Maklerin nicht bezahlen. Diese war beauftragt, eine Wohnung zu vermitteln. Bei einer Wohnungsbesichtigung signalisierte der Mieter sein Kaufinteresse gegenüber der Maklerin, die ihm daraufhin die Unterlagen zusandte. ...