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19.04.2013
Nutzungsausfallersatz und die Vermutung fehlenden Nutzungswillens bei sehr später Fahrzeugreparatur
Voraussetzung für den Ersatz eines kraftfahrzeugbezogenen Nutzungsausfallschadens ist neben der tatsächlichen Gebrauchsvereitelung ein hypothetischer Nutzungswillen, der vom Geschädigten nachzuweisen ist. Bei einem ungewöhnlich langen Warten bis zum Beginn einer Reparatur spricht eine tatsächliche ...