Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
12.01.2015

Nutzungsausfallentschädigung bei Verkehrssicherheit des verunfallten Fahrzeugs

Sofern das verunfallte Fahrzeug aus technischer Sicht noch als verkehrssicher einzustufen ist und daher noch genutzt werden kann, kann der Unfallgeschädigte keinen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung geltend machen, wenn er keine Gründe für die Nichtnutzung ...