Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
10.08.2012

Nutzungsausfallentschädigung bei 20 Jahre alten Fahrzeug

Selbst bei einem gut zwanzig Jahre altem Fahrzeug besteht Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Es ist unzulässig, den Geschädigten auf die bloßen Vorhaltekosten zu verweisen. Somit steht dem Geschädigten eine Nutzungsausfallentschädigung ...