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10.08.2012
Nutzungsausfallentschädigung bei 20 Jahre alten Fahrzeug
Selbst bei einem gut zwanzig Jahre altem Fahrzeug besteht Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Es ist unzulässig, den Geschädigten auf die bloßen Vorhaltekosten zu verweisen. Somit steht dem Geschädigten eine Nutzungsausfallentschädigung ...