Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
25.03.2015

Nutzungsausfall nach Unfall auch ohne zeitnahe Ersatzbeschaffung?

Der Anspruch auf Nutzungausfall entfällt nur dann, wenn der Geschädigte keine fühlbare Nutzungsbeeinträchtigung hat, weil er verletzungsbedingt gar nicht Auto fahren kann oder er einen Zweitwagen nutzen kann. Die unterlassene Ersatzbeschaffung eines Pkw durch die Geschädigte ...