Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
05.09.2014

Nutzungsausfall auch bei älteren Fahrzeugen

Auch bei älteren Fahrzeugen (vorliegend: 11 Jahre) ist ein Nutzungsausfall in voller Höhe zu gewähren - der Tagessatz nach der Schwacke-Liste (hier: 105 €) ist nicht zu beanstanden. Das blosse Alter des beschädigten Fahrzeuges rechtfertigt für sich ...