Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
21.02.2013

Nutzung des Nachbargrundstücks für Arbeiten am eigenen Gebäude

Sofern ein Grundstücksnutzer das Nachbargrundstück für Arbeiten an seinem Gebäude in Anspruch nehmen will (hier: Hammerschlags- und Leiterrecht gem. § 24 Abs. 1 NachbG NRW), muss er dem Nachbarn zuvor genaue Angaben zu den ...