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21.02.2013
Nutzung des Nachbargrundstücks für Arbeiten am eigenen Gebäude
Sofern ein Grundstücksnutzer das Nachbargrundstück für Arbeiten an seinem Gebäude in Anspruch nehmen will (hier: Hammerschlags- und Leiterrecht gem. § 24 Abs. 1 NachbG NRW), muss er dem Nachbarn zuvor genaue Angaben zu den ...