Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
10.12.2013

Nutzung als Fahrschulwagen ist nicht immer ein Mangel

Im vorliegenden Fall ging es um einen Gebrauchtwagen, der zuvor als Fahrschulwagen genutzt worden war und die Frage, ob dies ein zum Rücktritt berechtigender Sachmangel ist oder nicht. Dies war vorliegend nicht der Fall, obwohl das Fahrzeug als Fahrschulwagen genutzt wurde. ...