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10.12.2013
Nutzung als Fahrschulwagen ist nicht immer ein Mangel
Im vorliegenden Fall ging es um einen Gebrauchtwagen, der zuvor als Fahrschulwagen genutzt worden war und die Frage, ob dies ein zum Rücktritt berechtigender Sachmangel ist oder nicht. Dies war vorliegend nicht der Fall, obwohl das Fahrzeug als Fahrschulwagen genutzt wurde. ...