Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.10.2011

Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit

War eine Reise erheblich beeinträchtigt, was regelmäßig ab einer Mängelquote von 40%-50% der Fall ist, so kann der Reisende wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit (§ 651 f Abs. 2 BGB) eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Gleiches gilt ...