Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
19.01.2017

Nutzerwechselkosten gehören nicht in die Betriebskostenabrechnung!

Umlagefähige Betriebskosten sind nur solche Kosten, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Grundstücks, der Gebäude sowie der Anlagen und Einrichtungen entstehen. Kosten, die durch Mieterwechsel entstehen sind einmalige Aufwendungen, ...