Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
23.02.2017

Nutzer eines Elektroautos genießt nicht in jedem Fall Vorrecht

Das Amtsgericht Charlottenburg hat ausgeführt, dass der Nutzer eines Elektrofahrzeugs kein Vorrecht genießt, wenn er es an einer Ladestation in einer Privatstraße abstellt, ohne den Ladevorgang zu beginnen. Soweit deshalb das Fahrzeug abgeschleppt worden war ...