Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
07.08.2013

Nutzen einer Gegenfahrspur an einer Straßeneinmündung

Fußgängerüberwege im Sinne des § 315c Abs. 1 Nr. 2c StGB sind ausschließlich solche i. S. des § 26 StVO, also die durch Zeichen 293 zu § 41 StVO i. V. m. dem Hinweiszeichen 350 zu § 42 StVO markierten Zebrastreifen. ...