Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.12.2013

Notizen auf der Bewerbung als Nachweis einer Diskriminierung

Auf dem zurückgesandten Lebenslauf der Klägerin hatte der Arbeitgeber neben der Textzeile „Verheiratet, ein Kind“ handschriftlich vermerkt „7 Jahre alt!“ und die sich dann ergebende Wortfolge „ein Kind, 7 Jahre alt!“ durchgängig unterstrichen. In dem darin liegenden Abstellen ...