Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2014

Notgeschäftsführung nach Tod des Betreuten und Vergütung

Bei einer Notgeschäftsführung (§§ 1908i, 1893 Abs. 1 und 1698b BGB) handelt es sich um die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht des Betreuers, die den Zeitraum der Betreuung über den Tod des Betreuten hinausschiebt. Somit ist der Betreuer für diesen Zeitraum nach Maßgabe ...