Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
13.01.2017

Nordrhein-Westfälische Neuregelung über die Einstellungsaltersgrenze für Beamte verfassungsgemäß

Die seit Januar 2016 geltende Neuregelung des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach eine Ernennung zum Beamten grundsätzlich nur vor Vollendung des 42. Lebensjahres erfolgen kann, verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen Unionsrecht. ...