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01.12.2014
Niedriger(er) Verkaufspreis ist kein Kündigungsgrund!
Es stellt keinen Kündigungsgrund dar, wenn der Vermieter beim Verkauf der Wohnung nur einen geringeren Preis erzielen kann als für eine unvermietete Wohnung. Dies stellt kein berechtigtes Interesse des Vermieter dar. Damit eine Verhinderung an der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung vorliegt ...