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01.09.2017
Nichtige Anordnung durch ein Verkehrszeichen
Die Anordnung durch ein Verkehrszeichen 250 ("Verbot für Fahrzeuge aller Art") kann ausnahmsweise nichtig sein, wenn die Anordnung - für jeden Verkehrsteilnehmer erkennbar - unsinnig ist. (Hier: Die Beschilderung erlaubt die Einfahrt ...