Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
23.09.2014

Nichteinstellung - nicht immer Benachteiligung!

Im vorliegenden Fall war eine Bewerberin im Vorstellungsgespräch für eine Stelle als Designerschmuck-Kommissioniererin vom Logistikleiter scherzhaft gefragt worden, wo die zum Gespräch angekündigte Frau sei. Später entschuldigte sich der Logistikleiter für den Vorgang - dass die Bewerberin transsexuell ...