Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2012

Nicht das Wasser abdrehen!

Vorliegend war ein Mietverhältnis wirksam beendet worden. Der Vermieter wollte den Auszug des auszugsunwilligen gewerblichen Mieters dann aber beschleunigen und drehte dem Friseurgeschäft das Wasser ab. Dies war jedoch ...