Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
27.01.2014

Neufahrzeuge - Kraftstoffverbrauchswerten und CO2-Emissionswerten auch bei Ausstellungszwecken angeben!

Werden Neufahrzeuge beworben, so muss der Händler unabhängig vom Erwerb des Fahrzeugs zu Ausstellungszwecken angeben, welche Kraftstoffverbrauchswerte und CO2-Emissionswerte die jeweiligen Kfz-Modelle aufweisen, ...