Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
24.11.2014

Neue Rauchwarnmelder für sämtliche Wohnungen oder bestehende berücksichtigen?

Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, nachdem Rauchwarnmelder für alle Wohnungseigentümer anzuschaffen und zu warten sind, ist unzulässig, wenn ein Wohnungseigentümer bereits seit einigen Jahren Rauchwarnmelder betreibt, die den technischen Erfordernissen entsprechen. Der betroffene Eigentümer ...