Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.07.2011

Nerviges Hundegebell kann eine Minderung rechtfertigen

Ein Mieter ist zur Minderung des Mietzinses berechtigt, wenn von Mitmietern Hunde (hier zwei) gehalten werden und diese erwiesenermaßen ständig jaulen und bellen - insbes. wenn eine Person an der Wohnungstür ...