Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
05.01.2015

Nebenkostenumlage nach „Personenmonaten“ zulässig?

Eine Betriebskostenabrechnung ist nicht deshalb unwirksam, weil eine - nicht näher erläuterte Umlage nach „Personenmonaten“ erfolgt. Ebenso wenig bedarf es der Angabe, für welchen Zeitraum wie viele Personen pro Wohnung ...