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02.02.2015
Nebenkostenabrechnung als Briefkasteneinwurf an ehemalige Anschrift
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob eine Nebenkostenabrechnung noch innerhalb der Ausschlussfrist zugestellt wurde. Die insoweit beweisbelastete Vermieterin hat nicht nachweisen können, dass die besagte Nebenkostenabrechnung innerhalb der Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 S.3 BGB zugegangen ist. Gemäß § 556 Abs.3 S.2 BGB ist die Abrechnung ...