Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.04.2013

Namensrechtliche Folgen der Eheaufhebung

Der Ehegatte, der anlässlich der Eheschließung den Familiennamen des Ehepartners als Ehenamen angenommen hat, führt ab Rechtskraft der Aufhebung der Ehe wieder den Familiennamen, den er vor der Eheschließung geführt hat. ...