Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2014

Nachweisbarkeit des Erbrechts durch Vorlage einer Kopie

Kann zum Nachweis des testamentarischen Erbrechts die Urschrift der Urkunde, auf die das Erbrecht gestützt wird, nicht vorgelegt werden, sondern nur eine Kopie, so können die Errichtung und der Inhalt des Testaments auch mit anderen Beweismitteln bewiesen werden. ...