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03.09.2012
Nachvollziehbare Auseinandersetzung mit Alkoholproblematik als Schutz vor Fahrerlaubnisentzug
Bei einer Alkoholfahrt mit 1,92 Promille kann von einem Fahrerlaubnisentzug nach § 69 II Nr.2 StGB abgewichen werden, sofern der Betroffene substantiiert, detailliert, plausibel und nachvollziehbar darstellen kann, wie er sich seines ...