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04.04.2012
Nachtzuschlag für Stewardess mit Zugschaffnerfunktion
Vorliegend war die Klägerin unstreitig Nachtarbeitnehmerin im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Nachtarbeit ist nach § 2 Abs. 4 ArbZG jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit im Sinne von § 2 Abs. 3 ArbZG umfasst, das ist die Zeit ...