Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.03.2014

Nachträgliche Feststellung der Berufsmäßigkeit der Betreuung

Die nachträgliche rückwirkende Feststellung, dass der Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt, ist unzulässig. Demgegenüber ist die nachträgliche Feststellung der Berufsmäßigkeit mit Wirkung für die Zukunft grundsätzlich zulässig. Sie kann ab dem ...