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01.11.2013
Nachlassprüfung auf Mittellosigkeit
Bei der Prüfung, ob der Nachlass mittellos i.S.v. § 1836d BGB ist, ist hinsichtlich des einzusetzenden Vermögens nur das verfügbare Aktivvermögen zu berücksichtigen; Nachlassverbindlichkeiten - auch in Höhe einer Überschuldung des Nachlasses - bleiben außer Betracht. ...