Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2013

Nachlassprüfung auf Mittellosigkeit

Bei der Prüfung, ob der Nachlass mittellos i.S.v. § 1836d BGB ist, ist hinsichtlich des einzusetzenden Vermögens nur das verfügbare Aktivvermögen zu berücksichtigen; Nachlassverbindlichkeiten - auch in Höhe einer Überschuldung des Nachlasses - bleiben außer Betracht. ...