Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.02.2015

Nachbesichtigung des Unfallwagens durch Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung hat i.d.R. keinen Nachbesichtigungsanspruch hinsichtlich des beschädigten Kfz. Denn es gilt der Grundsatz, dass der Geschädigte seinen Schaden allein auf der Grundlage des von ihm eingeholten Gutachtens abrechnen darf, sofern dieses Gutachten nicht derart gravierende Mängel aufweist, ...