Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
16.09.2014

Nachbarskatzen als Minderungsgrund?

Wiederholter Besuch der Nachbarskatze kann eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnungsnutzung darstellen, die den Mieter dazu berechtigt, die Miete um 10% zu mindern. Schließlich gehört es zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung, Fenster und Terrassentüren ...