Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.03.2012

Nach drei Jahren Ehe gibt es ein eigenständiges Aufenthaltsrecht

Ausländische Staatsangehörige erwerben ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, wenn die Ehe mit dem deutschen Partner mindestens drei Jahre angedauert hat. Bei einer kürzeren Ehezeit erwirbt der ausländische Partner kein eigenständiges, ...