Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
24.10.2012

Nach 11 Monaten erneut belehren!

Liegen zwischen schriftlicher Belehrung im Schadenanzeigeformular und späterer mündlicher Befragung durch einen Versicherungsagenten 11 Monate, so kann eine erneute Belehrung über die Folgen einer Weigerung des Versicherungsnehmers, ...