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24.10.2012
Nach 11 Monaten erneut belehren!
Liegen zwischen schriftlicher Belehrung im Schadenanzeigeformular und späterer mündlicher Befragung durch einen Versicherungsagenten 11 Monate, so kann eine erneute Belehrung über die Folgen einer Weigerung des Versicherungsnehmers, ...