Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.11.2014

Nötigung

Im Straßenverkehr gibt es viele Situationen, die den Tatbestand der Nötigung erfüllen könnnen. Nicht jedes ärgerliche Verhalten von Kraftfahrern ist indes gleich als Nötigung anzusehen, was entstprechende strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Nötigung liegt i.d.R. dann vor, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer durch Gewalt oder Drohung ...