Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2014

Muss Eigentümer Balkonverglasung entfernen?

Es besteht keine Verpflichtung eines Wohnungseigentümers, eine von seinem Rechtsvorgänger nicht genehmigte angebrachte Verglasung am Balkon zu beseitigen ...