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22.08.2017
Musik ist in der Regel kein Lärm
Die beiden Streitparteien sind unmittelbare Nachbarn in der Bürgermeister-Keller-Straße in einem allgemeinen Wohngebiet in München und jeweils Eigentümer eines mit einem freistehenden Haus bebauten Grundstücks. Die Kläger bewohnen ihr ...