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11.07.2011
Moschee in der Nachbarschaft - es spricht nichts dagegen!
Es gibt keine Beanstandung hinsichtlich der Errichtung einer Moschee in einer Gemengelage mit Elementen einer Wohn-, einer gewerblichen und teilweise einer industriellen Nutzung. Die Nutzung für (seltene) Sonderveranstaltungen in der Nachtzeit von 22.00 Uhr bis ...