Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
11.07.2011

Moschee in der Nachbarschaft - es spricht nichts dagegen!

Es gibt keine Beanstandung hinsichtlich der Errichtung einer Moschee in einer Gemengelage mit Elementen einer Wohn-, einer gewerblichen und teilweise einer industriellen Nutzung. Die Nutzung für (seltene) Sonderveranstaltungen in der Nachtzeit von 22.00 Uhr bis ...