Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.01.2014

Mobiltelefon als Navi genutzt - Bußgeld!

Unter dem Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO ist auch die Nutzung als Navigationsgerät zu verstehen. Denn die Nutzung des Geräts als Navigationshilfe beinhaltet einen Abruf von Daten und stellt sich damit zugleich als Benutzung dar. Ein derartiger ...