Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2011

Mitversicherung in der Krankenversicherung nach der Scheidung

Dass die ehemalige Ehefrau nach erfolgter Scheidung die Mitversicherung des ehemaligen Ehemannes kündigt, ist von der Krankenversicherung hinzunehmen - auch dann, wenn der betroffene Ehemann noch keine Anschlusskrankenversicherung hat. ...