Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
21.08.2017

Mittelname nach dänischem Recht wählbar!

Die Wahlmöglichkeit nach Art. 48 EGBGB beschränkt sich nicht auf dem deutschen Recht bekannte Namensbestandteile. Wählbar ist vielmehr der gesamte im Ausland erworbene Name (hier: Mittelname nach dänischem Recht). ...