Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
18.06.2013

Mithaftungserklärung der Haftpflichtversicherung und Widerspruch des Geschädigten

Widerspricht der Geschädigte der Einschätzung des Schädigers zur Höhe der Haftung, droht eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung über den Umfang der Haftung. Der Streit um die Haftungshöhe ist durch ein Anerkenntnis daher gerade nicht endgültig entzogen. Wenn sich auch aus den ...