Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.12.2011

Mitbetreuer soll nicht Erstbetreuer kontrollieren!

Es ist nicht Zweck der Bestellung eines Mitbetreuers, die Kontrolle der Amtsführung des Erstbetreuers zu delegieren und etwaigen Missständen durch dessen Tätigkeit entgegen zu wirken. ...