Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
07.04.2016

Mitbestimmung bei den Umkleidezeiten

Die betriebliche Arbeitszeit iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG kann die Zeiten für das An- und Ablegen einer besonders auffälligen Dienstkleidung umfassen. Um eine solche handelt es sich, wenn die Arbeitnehmer im öffentlichen Raum ...