Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
26.04.2012

Mitarbeiterjahresgespräche und die Mitbestimmung des Betriebsrats

Bei der Einführung von Mitarbeiterjahresgesprächen handelt es sich um eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Die Mitbestimmung ist nicht nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG ausgeschlossen. ...