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14.02.2013
Mit Konstruktionsfehlern am Balkon muss ein Mieter nicht rechnen!
Im vorliegenden Fall verlangten Wohnungsmieter von den Mietern der über der ihrigen gelegenen Dachgeschosswohnung Schadensersatz wegen eines Wasserschadens. Der Schaden war entstanden, weil die Dachgeschossmieter ihren Balkon ...