Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
19.11.2013

Mischkonsum von Cannabis und Alkohol rechtfertigt die Annahme mangelnder Fahreignung

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol selbst dann regelmäßig eine mangelnde Fahreignung begründet, wenn die Einnahme der Substanzen nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht. ...