Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
07.03.2016

Mischkonsum von Alkohol und Cannabis - Drogenabstinenz ist nachzuweisen

Nach einem Mischkonsum von Alkohol und Cannabis ist der Nachweis einer einjährigen Drogenabstinenz geboten, Nr.9.2.2 i.V.m. der Anlage zur Fahrerlaubnis-Verordnung. ...