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07.03.2016
Mischkonsum von Alkohol und Cannabis - Drogenabstinenz ist nachzuweisen
Nach einem Mischkonsum von Alkohol und Cannabis ist der Nachweis einer einjährigen Drogenabstinenz geboten, Nr.9.2.2 i.V.m. der Anlage zur Fahrerlaubnis-Verordnung. ...